Teilnahmebedingungen

Allgemeine Teilnahmebedingungen für zentrale und eigene Werbeaktionen mit PayHappy (www.payhappy.de/haendler)

1. Geltungsbereich

Die vorliegenden Allgemeinen Teilnahmebedingungen (ATB) sind anwendbar auf die vertragliche Beziehung zwischen den Anbietern PAYONE GmbH, S-Händlerservice, Sparkassen und deren Händlern, die ergänzend zu ihrem Terminalvertrag die Marketing-Plattform „www.payhappy.de/haendler“ nutzen. Sie regeln die Durchführung von PayHappy-Werbeaktionen durch den Händler sowie durch die Anbieter. Die ATB werden somit zum Vertragsbestandteil, sofern die Parteien nicht schriftlich etwas anderes vereinbaren. Die vertragliche Beziehung zwischen den Parteien endet automatisch bei Kündigung des Terminalvertrages.

2. Leistungsbeschreibung

Jeder Händler, der über einen gültigen Kartenterminal-Vertrag mit einem der Anbieter verfügt, zur Nutzung von www.payhappy.de/haendler freigeschaltet ist und einen Vertrag über die Nutzung von PayHappy abgeschlossen hat, hat die Möglichkeit

• eigene Werbebotschaften auf dem Zahlungsbeleg mit anzudrucken;
• eigene Gewinnspiele oder Sammelaktionen durchzuführen;
• an zentralen Gewinnspielaktionen der Anbieter teilzunehmen.

Die Aufnahme von Produktwerbung oder Informationen anderer Finanzdienstleister oder Zahlungsinstitute ist nicht zulässig. Bei zentralen Gewinnspielaktionen wird automatisch ein zentraler Gewinnspiel-Werbetext der Anbieter auf dem Zahlungsbeleg angezeigt. Händler haben die Möglichkeit, sich ohne Angabe von Gründen von diesen zentralen Gewinnspielaktionen abzumelden.

3. Unzulässige Werbung

Als unzulässig gilt Werbung,

• die religiöse, pornografische oder politische Themen beinhaltet;
• die unwahr, irreführend oder unlauter ist;
• die in anderer Weise gegen gesetzliche Vorschriften verstößt.

Der Händler ist für den Inhalt der Werbung und Texte allein verantwortlich und verpflichtet sich, die aufgelisteten Grundsätze einzuhalten. Es besteht keine Pflicht der Anbieter, die Werbung auf ihre Zulässigkeit hin zu überprüfen. Bei einer Verletzung der aufgelisteten Grundsätze stellt der Händler die Anbieter von jeglichen Ansprüchen Dritter frei.

4. Rechte und Pflichten der Anbieter

Der Händler kann eigene Werbebotschaften im gewünschten Aktionszeitraum einstellen. Die Anbieter haben hierbei das Recht, nicht aber die Pflicht, von Händlern eingestellte Werbetexte abzulehnen, wenn diese gegen einen der unter Ziffer 3 aufgeführten Grundsätze verstoßen oder anderweitige Bedenken der Anbieter bestehen. Die Anbieter werden sich in diesem Fall mit dem Händler in Verbindung setzen und eine einvernehmliche Lösung anstreben. Bei mehrfachen, wiederholten und/oder schwerwiegenden Verstößen gegen die Pflichten aus Ziffer 3 haben die Anbieter das Recht zur sofortigen Einstellung jeglicher Werbemaßnahmen sowie das Recht, den Händler aus der Teilnahme an PayHappy auszuschließen und den Nutzungsvertrag außerordentlich fristlos zu kündigen. Die inhaltliche Verantwortung verbleibt in jedem Falle beim Händler.

Die Anbieter haben ferner das Recht, pro Jahr zwei eigene, zentrale Aktionen von jeweils bis zu zwei Monaten durchzuführen. Machen die Anbieter von ihrem Recht Gebrauch, so gehen die Promotions der Anbieter stets vor eigenen Maßnahmen des Händlers, die folglich im Recht zurückstehen. Kommt der Händler seiner Verpflichtung zur Entrichtung der Monatspauschale nicht nach, so können die Anbieter die Nutzungsmöglichkeiten des Händlers, nach einmaliger Mahnung, ohne weitere Angabe von Gründen, bis zur Klärung sperren und eigene Werbetexte einstellen sowie den Nutzungsvertrag außerordentlich fristlos kündigen.

5. Rechte und Pflichten des Händlers

Der Händler verpflichtet sich, die vereinbarte Monatspauschale an das von den Anbietern genannte Konto zu entrichten. Die fällige Nutzungspauschale wird mit den fälligen Leistungen aus dem Kartenterminal-Vertrag eingezogen. Der Händler verpflichtet sich weiterhin, die unter Ziffer 3 genannten Grundsätze im Rahmen seiner Werbemaßnahmen einzuhalten und bei Nichteinhaltung sämtliche rechtlichen Konsequenzen zu tragen. Der Händler stellt die Anbieter insoweit von jeglicher Inanspruchnahme durch Dritte frei. Mit der Entrichtung der Monatspauschale erhält er das Recht, PayHappy in den Monaten ohne zentrale Aktionen der Anbieter für eigene Werbebotschaften zu nutzen. Für die Einstellung eigener Maßnahmen nutzt der Händler die Online-Plattform unter www.payhappy.de/haendler.

6. Kündigung und Preise

Die Anbieter berechnen die dem Händler schriftlich genannte Monatspauschale. Preisänderungen seitens der Anbieter werden dem Händler spätestens 8 Wochen im Voraus in Textform mitgeteilt. Die Zustimmung des Händlers zu der Änderung gilt als erteilt, wenn der Händler seine Ablehnung nicht vor dem in der Änderungsmitteilung angegebenen Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung angezeigt hat. Der Anbieter wird den Händler in der Änderungsmitteilung auf die Folgen seines Schweigens hinweisen. Der Händler kann den Nutzungsvertrag nach Zugang der Änderungsmitteilung auch bis zu dem in der Änderungsmitteilung angegebenen Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung fristlos kündigen. Legt der Händler Widerspruch ein, so ist der Anbieter berechtigt, den Nutzungsvertrag fristlos zu kündigen. Darüber hinaus gilt die im jeweiligen Nutzungsvertrag vereinbarte Kündigungsfrist. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.

7. Durchführung von Werbeaktionen

Voraussetzung für die Durchführung eigener Aktionen ist ein technisch entsprechend ausgestattetes Kartenterminal der Anbieter.

8. Datenschutz

Die Datenschutzbestimmungen können Sie unter "Datenschutz" einsehen.

9. Haftung der Anbieter

Die Anbieter haften im Rahmen von PayHappy nicht:

• für technische Schäden, Ausfälle oder sonstige Störungen des Terminalgerätes und damit verbundene Ausfälle im Zeitraum einer Werbekampagne, es sei denn, dass der Ausfall nachweislich durch den Anbieter verursacht wurde. Haftungsregelungen aus Terminalverträgen zwischen den Parteien bleiben hiervon unberührt.
• für entgangenen Gewinn oder Folgeschäden.
• für die Wirkung der Kampagne.

Bei verspäteter Eingabe von Werbekampagnen durch den Händler haften die Anbieter nicht für termingerechte Einstellung der Werbekampagne. Eine Verspätung liegt vor, wenn die Eingaben nicht spätestens 5 Werktage vor Kampagnenstart beim Anbieter vorliegen.

Darüber hinaus haften die Anbieter soweit ihnen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Bei leichter Fahrlässigkeit ergibt sich eine Haftung nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Die Haftung beschränkt sich auf den vereinbarungstypischen vorhersehbaren Schaden.

10. Haftung des Händlers

Der Händler haftet für sämtliche Schäden, die den Anbietern, ihren Mitarbeitern sowie Dritten dadurch entstehen, dass der Händler mit seiner Werbung gegen geltendes Recht verstößt. Dies gilt insbesondere für die unter Ziffer 3 aufgelisteten Grundsätze. Die Vergütung bleibt in vollem Umfang geschuldet.

11. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Als Gerichtsstand und Erfüllungsort gilt der Hauptsitz des jeweiligen Anbieters.

Stand Januar 2021